Barrierefreiheitsgesetz
ab 28. Juni 2025

Zukünftig muss Ihre Website barrierefrei sein – wir unterstützen Sie dabei.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in der EU der European Accessibility Act (EAA) – auf Deutsch Europäisches Barrierefreiheitsgesetz. Es verpflichtet Unternehmen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen bis spätestens Ende Juni 2025 barrierefrei über Websites und Onlineshops zugänglich zu machen.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen – etwa mit Sehbeeinträchtigungen, kognitiven Einschränkungen oder Lese-Rechtschreib-Schwäche – die uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen. Websites, Apps und E-Commerce-Angebote müssen strenge Standards erfüllen – andernfalls drohen Strafen. Jetzt aktiv zu werden, ist entscheidend, um Inklusivität sicherzustellen, Bussgelder zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Auch Schweizer Firmen mit EU-Kunden müssen den EAA erfüllen. Als Ihre Webagentur helfen wir Ihnen, Ihre Website oder Ihren Webshop konform zu machen.


Das Wichtigste in Kürze

Wer, Wie, Wo, Was?

Wen betrifft die European Accessibility Act (EAA)?

Jeder der BEIDE dieser Bedingungen erfüllt:
 



Sie verkaufen Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU

 
 
 
UND



Sie erfüllen mindestens EINES der folgenden Kriterien:
- 10 oder mehr Mitarbeiter
oder
- ein Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro ODER eine Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro

 

Betroffene Unternehmen und Angebote
  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsanbieter
  • Anbieter von E-Books und digitalen Medien
  • Öffentliche Verkehrsdienste und Buchungssysteme
  • Softwareanbieter mit Endnutzer-Interfaces

Schweizer Firmen, die digitale Produkte oder Services in der EU bereitstellen, müssen die Vorgaben des EAA einhalten – unabhängig davon, ob ihr Firmensitz in der Schweiz liegt.

Was bedeutet das konkret?
Produkte (z. B. Hardware, Software)

Nur solche, die nach dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt gebracht werden, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

 

Dienstleistungen (z. B. Onlineshops, digitale Inhalte)

Alle Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 angeboten werden, müssen barrierefrei sein – unabhängig davon, wann sie entwickelt wurden.

Was muss alles angepasst werden?
Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit

Die Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese besagen, dass Website-Inhalte wahrnehmbar, benutzbar, verständlich und mit verschiedenen Technologien robust kompatibel sein müssen. Für den European Accessibility Act wird mindestens das Niveau AA (mittel) erwartet. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umfassen die oben genannten vier Prinzipien. Eine barrierefreie Website überzeugt durch klare Struktur, bessere Lesbarkeit und ein angenehmes Nutzungserlebnis – und wird dadurch auch bei Google besser gefunden.
 

Tastaturnavigation, Tastaturzugänglichkeit gewährleisten

Alle interaktiven Elemente auf einer Website müssen vollständig per Tastatur nutzbar sein, damit auch Menschen, die keine Maus verwenden können, problemlos navigieren können. Eine sichtbare Markierung für die Tastaturnavigation – etwa bei der Nutzung der Tabulatortaste – ist dabei essenziell, um die Orientierung auf der Seite zu erleichtern. Zusätzlich sollte am Seitenanfang ein „Zum Inhalt springen“-Link eingebaut werden, der es ermöglicht, Hauptinhalte direkt anzusteuern und lange Navigationsbereiche zu überspringen.
 
Ausreichender Farbkontrast

Für eine gute Lesbarkeit und Barrierefreiheit ist ein ausreichendes Farbkontrastverhältnis entscheidend: Bei normalem Text sollte es mindestens 4.5:1 betragen, bei grossem Text mindestens 3:1. Um sicherzustellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden, sollten Farbkontraste mit entsprechenden Prüftools getestet werden. Zudem dürfen Informationen nie ausschliesslich über Farbe vermittelt werden – es muss immer eine zusätzliche Kennzeichnung wie Text, Muster oder Symbole geben, damit Inhalte auch für Menschen mit Farbsehschwächen verständlich bleiben.
 
Screenreader-Kompatibilität

Jede Seite sollte einen einzigartigen, präzisen Titel sowie klare Überschriften haben, die den Inhalt gut strukturieren. Buttons müssen eindeutig beschriftet sein, damit die auszuführende Aktion sofort ersichtlich ist. Eine semantisch korrekte Struktur ist für Screenreader entscheidend, die Menschen mit Sehbeeinträchtigungen unterstützen. Ebenso wichtig ist die Trennung von HTML und CSS, um eine korrekte Interpretation der Inhalte zu gewährleisten. Barrierefreiheit umfasst auch die Berücksichtigung motorischer Einschränkungen, beispielsweise durch grosse Klickflächen, sowie die Vermeidung von flimmernden Inhalten oder störenden Animationen, die für Epileptiker:innen gefährlich sein können. Es ist wichtig, Flimmern mit einer Frequenz von mehr als drei Mal pro Sekunde zu vermeiden und Steuerungen anzubieten, die das Pausieren oder Ausblenden solcher Inhalte ermöglichen.
 
Alternativtexte & strukturierter HTML-Code

Überprüfen Sie, ob alle relevanten Bilder mit Alt-Texten versehen sind und Infografiken die wichtigen Informationen auch für Screenreader zugänglich machen. Auch PDF-Dateien und Social Media Inhalte zählen dazu. Barrierefreie Multimedia-Inhalte sollten so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Dazu gehört, Alternativtexte (Alt-Texte) für Bilder einzufügen, damit Bildschirmleser die Inhalte erfassen können. Ebenso sollten für Audioinhalte schriftliche Transkripte bereitgestellt werden, um gehörlosen oder schwerhörigen Personen Zugang zu den Informationen zu ermöglichen. Videos sollten mit Untertiteln versehen sein, damit sie auch ohne Ton verständlich sind. Für komplexe Bilder, Diagramme und Grafiken sind lange Beschreibungen hilfreich, um Inhalte umfassend zu vermitteln. Zusätzlich ist es wichtig, dass Medienplayer barrierefreie Bedienelemente bieten, damit alle Nutzerinnen und Nutzer sie problemlos bedienen können.
 
Anpassbare skalierbare Schriftgrössen & Mobile Zugänglichkeit

Die Schriftgrössen sollten auf allen Geräten (Desktop, Mobil, Tablet) individuell angepasst werden können, um den Bedürfnissen von Menschen mit unterschiedlichen Sehfähigkeiten gerecht zu werden. Eine Website muss responsiv sein, damit sie sich an verschiedene Bildschirmgrössen anpasst und auf mobilen Geräten genauso gut funktioniert wie auf Desktops. Touch-Ziele wie Buttons und Links sollten gross genug sein, um eine einfache Bedienung zu ermöglichen, insbesondere auf Smartphones und Tablets. Zudem ist es wichtig, die Website auf mobilen Geräten mit Screenreadern zu testen, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte problemlos nutzen können.
 
Konsistente Navigation & klar erkennbare Steuerelemente

Einheitliches Layout und eine konsistente Navigation auf der gesamten Seite sind entscheidend, um den Nutzern eine intuitive und angenehme Erfahrung zu bieten. Navigationsmechanismen sollten vorhersehbar und leicht verständlich sein, sodass Nutzer sich schnell zurechtfinden können. Zudem ist es wichtig, semantisches HTML zu verwenden, um die Struktur der Seite klar zu definieren. Zum Beispiel sollte der Haupttitel mit <h1> und Untertitel mit <h2> ausgezeichnet werden, damit sowohl Nutzer als auch Suchmaschinen die Inhalte besser verstehen und strukturieren können
 
Verständliche Inhalte

Alle Inhalte sollten klar, einfach und logisch aufgebaut sein. Überschriften müssen den folgenden Text sinnvoll gliedern und Buttons klar benennen, damit Funktionen sofort erkennbar sind. Auch Formulare sollen verständlich beschriftet, logisch angeordnet und mit hilfreichen Fehlermeldungen ausgestattet sein – so wird sichergestellt, dass alle Nutzerinnen und Nutzer problemlos mit der Website interagieren können.
 

Formulare barrierefrei gestalten

Formulare sollten so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer verständlich und leicht bedienbar sind. Dazu gehört, klar beschriftete Felder zu verwenden, damit die Eingabeanforderungen eindeutig sind. Verwandte Felder sollten mit den HTML-Elementen <fieldset> und <legend> sinnvoll gruppiert werden, um die Struktur zu verdeutlichen. Eine logische Tabulator-Reihenfolge ist wichtig, damit die Navigation per Tastatur reibungslos funktioniert. Im Falle von Eingabefehlern müssen klare Fehlermeldungen sowie verständliche Korrekturanleitungen angezeigt werden, damit Nutzerinnen und Nutzer wissen, was zu tun ist.
 
Zeitabhängige Inhalte begrenzen

Nutzerinnen und Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Zeitlimits zu verlängern oder abzuschalten, um ihnen mehr Flexibilität zu bieten, insbesondere bei Anwendungen, die längere Interaktionen erfordern. Es ist wichtig, vor Ablauf eines Zeitlimits eine Warnung anzuzeigen, damit Nutzerinnen und Nutzer ausreichend Zeit haben, eine Verlängerung vorzunehmen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine ungewollten Unterbrechungen auftreten und alle Nutzer die Inhalte problemlos nutzen können.
 
Feedbackmöglichkeiten einrichten

Es sollte eine Möglichkeit geben, dass Nutzer Barrieren auf der Website melden können, um eine kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit zu gewährleisten. Dies kann durch ein einfach zugängliches Feedback-Formular oder einen direkten Kontaktweg erfolgen. Es ist ebenfalls wichtig, das erhaltene Feedback regelmässig zu überprüfen und auf die gemeldeten Barrieren zu reagieren, um notwendige Verbesserungen umzusetzen und so die Nutzererfahrung ständig zu optimieren.
 
Was sind die gesetzlichen Übergangsfristen?
  • Dienstleistungen vor dem 28. Juni 2025: Übergangsfrist bis 27. Juni 2030
  • Ab dem 28. Juni 2025 neue Angebote/Produkte: sofort EAA-konform
Was sind die Vorteile einer barrierefreien Website?
Zertifizierung

Zertifizierung durch „Access for all“ möglich: access-for-all.ch

Stärkeres Branding durch Inklusion

Stärken Sie den Ruf Ihrer Marke und machen Sie Kunden auf sich aufmerksam, die Wert auf Inklusion und gleichberechtigten Zugang legen.

Bessere Google Wertung

Eine barrierefreie Website überzeugt durch klare Struktur, bessere Lesbarkeit und ein angenehmes Nutzungserlebnis – und damit auch Ihre Suchmaschinenplatzierung. 73,4 % der Websites verzeichnen durch bessere Barrierefreiheit einen Anstieg des organischen Traffic.

Was sind die Risiken bei Nichtbeachtung?
  • Rechtliche Strafen (Bussgelder von bis zu 100'000 Euro)
  • Verkaufsverbote in EU-Mitgliedstaaten
  • Reputationsschäden durch negative Publicity
  • Unzufriedenheit bei Kunden und Mitarbeitenden
  • Wettbewerbsnachteile
  • Einschränkungen beim Marktzugang
Weiterführende Links

Ist Ihre Website barrierefrei?

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Die Aufregung rund um den European Accessibility Act (EAA) hat in der Schweiz nicht denselben Stellenwert wie in unseren Nachbarländern. Doch auch hier werden Verstösse gegen die Vorschriften bald mit Sanktionen belegt. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich darauf vorzubereiten.

Buchen Sie jetzt unseren Website-Check, um zu prüfen, ob Ihre Seite den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetz entspricht.


Rory Zünd

Projektleiter & stv. Geschäftsführer
  • Mitglied der Agenturleitung

Ihr Ansprechpartner: Rory Zünd


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