Cyber Resilience Act (CRA): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Cyber Resilience Act: Neue EU-Vorgaben für Software und digitale Produkte
Cybersicherheit ist längst kein Thema mehr, das nur grosse Konzerne betrifft. Ob Webshop, Unternehmenssoftware, mobile App oder Smart-Home-Gerät – digitale Produkte begleiten unseren Alltag und sind zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Hersteller, ihre Produkte sicher zu entwickeln und über Jahre hinweg mit Sicherheitsupdates zu versorgen.
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) schafft die Europäische Union erstmals einheitliche Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Ziel ist es, Sicherheitslücken frühzeitig zu vermeiden und die Verantwortung der Hersteller über den gesamten Produktlebenszyklus zu stärken.
Die ersten gesetzlichen Pflichten treten bereits am 11. September 2026 in Kraft. Weitere Anforderungen folgen Ende 2027. Doch was bedeutet das konkret? Betrifft der CRA auch Schweizer Unternehmen? Und müssen Betreiber einer Website oder eines Webshops jetzt aktiv werden?
In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich und zeigen auf, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Was der Cyber Resilience Act (CRA) genau regelt
- Welche Unternehmen und Produkte vom CRA betroffen sind
- Ob Ihre Website oder Ihr Webshop unter die neuen Vorgaben fällt
- Welche Fristen und Termine Sie kennen sollten
- Was sich ab dem 11. September 2026 konkret ändert
- Welche Anforderungen Hersteller bis Ende 2027 erfüllen müssen
- Warum der CRA auch für Schweizer Unternehmen relevant sein kann
- Wie Sie sich bereits heute sinnvoll vorbereiten können
Der Cyber Resilience Act einfach erklärt
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, welche erstmals einheitliche Sicherheitsanforderungen für sogenannte Produkte mit digitalen Elementen festlegt.
Darunter fallen beispielsweise Software, mobile Apps, vernetzte Geräte oder digitale Komponenten, die auf dem europäischen Markt angeboten werden. Ziel ist es, dass diese Produkte bereits bei der Entwicklung sicher konzipiert werden und auch nach ihrer Veröffentlichung regelmässig Sicherheitsupdates erhalten.
Während heute oft Funktionalität und Markteinführung im Vordergrund stehen, soll Cybersicherheit künftig ein fester Bestandteil des gesamten Produktlebenszyklus werden – von der Entwicklung über den Vertrieb bis hin zur Wartung.
Für Endkunden bedeutet dies langfristig mehr Sicherheit. Für Hersteller entstehen hingegen neue Pflichten hinsichtlich Entwicklung, Dokumentation und dem Umgang mit Sicherheitslücken.
Mehr Sicherheit für digitale Produkte
Die Digitalisierung bringt zahlreiche Vorteile – gleichzeitig entstehen aber auch neue Risiken. Schwachstellen in Software werden heute häufig innerhalb kürzester Zeit ausgenutzt. Viele erfolgreiche Cyberangriffe beginnen mit einer bekannten Sicherheitslücke, für die längst ein Update verfügbar wäre oder die bereits bei der Entwicklung hätte verhindert werden können.
In den vergangenen Jahren zeigte sich zudem immer wieder, dass manche Hersteller ihre Produkte nach der Veröffentlichung kaum noch pflegen. Sicherheitsupdates bleiben aus, bekannte Schwachstellen werden verspätet oder gar nicht behoben und Endkunden wissen oft nicht, wie lange ein Produkt überhaupt unterstützt wird.
Mit dem Cyber Resilience Act möchte die Europäische Union genau hier ansetzen.
Anstatt Sicherheitslücken erst nachträglich zu beheben, sollen Hersteller Sicherheit bereits während der Entwicklung berücksichtigen – ein Prinzip, das unter dem Begriff “Security by Design” bekannt ist. Gleichzeitig sollen Unternehmen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen und bekannte Sicherheitsprobleme während des gesamten Lebenszyklus aktiv verwalten.
Der CRA verfolgt dabei mehrere Ziele:
- sicherere digitale Produkte auf dem europäischen Markt
- weniger bekannte Sicherheitslücken
- regelmässige Sicherheitsupdates
- klar definierte Verantwortlichkeiten für Hersteller
- mehr Transparenz für Unternehmen und Endkunden
Langfristig soll dies das Vertrauen in digitale Produkte stärken und gleichzeitig das Risiko erfolgreicher Cyberangriffe reduzieren.
Diese Unternehmen sind vom CRA betroffen
Eine der häufigsten Fragen lautet:
“Betrifft der Cyber Resilience Act mein Unternehmen überhaupt?”
Die Antwort lautet: Das hängt davon ab, was Sie entwickeln oder vertreiben.
Der CRA richtet sich in erster Linie an Unternehmen, welche eigene Produkte mit digitalen Elementen auf dem europäischen Markt bereitstellen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein physisches Gerät oder um reine Software handelt.
| In der Regel betroffen | In der Regel nicht direkt betroffen |
|---|---|
| Hersteller eigener Software | Unternehmen mit einer Firmenwebsite |
| Anbieter einer SaaS-Lösung | Betreiber eines klassischen Webshops |
| Entwickler von Apps | Nutzer von Standardsoftware |
| Hersteller von Smart-Home- oder IoT-Geräten | Unternehmen ohne eigene digitale Produkte |
| Anbieter von Shopware- oder Contao-Plugins | Agenturen, die ausschliesslich Kundenprojekte umsetzen |
Wichtig zu wissen
Viele Unternehmen gehen zunächst davon aus, dass jede Website oder jeder Webshop automatisch unter den CRA fällt. Das ist jedoch in den meisten Fällen nicht so.
Entscheidend ist vielmehr, ob Sie ein eigenes digitales Produkt entwickeln oder unter Ihrem Namen vertreiben.
Ein Unternehmen, das beispielsweise einen Shopware-Shop betreibt, ist normalerweise Nutzer einer Software und nicht deren Hersteller.
Entwickeln Sie hingegen ein eigenes Plugin, eine Softwarelösung oder ein digitales Produkt, das Sie verkaufen oder Kunden zur Verfügung stellen, kann der Cyber Resilience Act durchaus relevant werden.
Websites, Webshops und Software – die Unterschiede
Wenn vom Cyber Resilience Act die Rede ist, denken viele Unternehmen zuerst an ihre Website oder ihren Webshop. Tatsächlich betrifft der CRA jedoch nicht automatisch jede Internetpräsenz.
Entscheidend ist vielmehr, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt: Sind Sie lediglich Nutzer einer Software oder bringen Sie selbst ein digitales Produkt auf den Markt?
Die folgenden Beispiele helfen bei der Einordnung.
Beispiel 1: Sie betreiben eine Unternehmenswebsite
Sie betreiben eine klassische Firmenwebsite, beispielsweise mit Contao, TYPO3 oder einem anderen Content-Management-System.
In diesem Fall sind Sie in der Regel nicht direkt vom Cyber Resilience Act betroffen. Sie nutzen bestehende Software, entwickeln jedoch kein eigenes digitales Produkt.
Natürlich bleibt es trotzdem wichtig, Ihre Website regelmässig zu aktualisieren und Sicherheitsupdates einzuspielen – unabhängig vom CRA.
Beispiel 2: Sie betreiben einen Webshop
Auch Betreiber eines Online-Shops mit Shopware, Shopify, WooCommerce oder einem ähnlichen Shopsystem fallen normalerweise nicht direkt unter den CRA.
Sie setzen eine bestehende Software ein, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Solange Sie keine eigene Software entwickeln oder vertreiben, gelten Sie grundsätzlich als Anwender und nicht als Hersteller.
Beispiel 3: Sie entwickeln eigene Software
Anders sieht es aus, wenn Ihr Unternehmen beispielsweise:
- eine eigene Software entwickelt
- eine interaktive Kundenplattform als Produkt anbietet
- eine SaaS-Lösung vertreibt
- eine App veröffentlicht
- ein Contao-Modul oder Shopware-Plugin verkauft
- eigene digitale Komponenten entwickelt und vermarktet
In diesen Fällen können Sie als Hersteller eines digitalen Produkts gelten. Damit können auch die Anforderungen des Cyber Resilience Acts relevant werden.
Was bedeutet das für Agenturen?
Auch Webagenturen stellen sich häufig die Frage, ob sie vom CRA betroffen sind - wir uns natürlich auch ;)
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Eine Agentur, die ausschliesslich individuelle Websites oder Webshops im Auftrag ihrer Kunden erstellt, fällt in den meisten Fällen nicht direkt unter den CRA, da sie kein eigenes Produkt vertreibt.
Anders kann es aussehen, wenn eine Agentur zusätzlich:
- eigene Software entwickelt,
- kostenpflichtige Plugins vertreibt,
- wiederverwendbare Module verkauft,
- oder eine eigene SaaS-Lösung betreibt.
Hier lohnt sich eine genauere Prüfung der gesetzlichen Anforderungen.
Bin ich betroffen?
Mit den folgenden Fragen können Sie eine erste Einschätzung vornehmen.
Wahrscheinlich nicht direkt betroffen, wenn Sie …
- eine Unternehmenswebsite betreiben
- einen klassischen Webshop betreiben
- Standardsoftware wie Shopware, Contao oder Microsoft 365 nutzen
- individuelle Kundenprojekte umsetzen, ohne eigene Softwareprodukte zu vertreiben
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn Sie …
- eigene Software verkaufen
- Apps veröffentlichen
- Shopware- oder Contao-Plugins entwickeln
- eine SaaS-Plattform betreiben
- digitale Produkte innerhalb der EU vertreiben
Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beurteilung. Ob ein Produkt tatsächlich unter den Cyber Resilience Act fällt, hängt von verschiedenen Faktoren und der konkreten Ausgestaltung ab.
Die wichtigsten Termine im Überblick
Der Cyber Resilience Act wird nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise eingeführt. Dadurch erhalten Hersteller Zeit, ihre Prozesse und Produkte an die neuen Anforderungen anzupassen.
Die wichtigsten Termine sind:
| Datum | Bedeutung |
|---|---|
| 10. Dezember 2024 | Der Cyber Resilience Act tritt offiziell in Kraft. |
| 11. September 2026 | Erste Meldepflichten für Hersteller werden verbindlich. |
| 11. Dezember 2027 | Sämtliche Anforderungen des CRA gelten verbindlich. |
Für viele Unternehmen ist insbesondere der 11. September 2026 relevant. Ab diesem Zeitpunkt gelten erstmals gesetzliche Meldepflichten für bestimmte Sicherheitsvorfälle.
Die umfassenden technischen Anforderungen – beispielsweise an die sichere Entwicklung, Dokumentation oder Bereitstellung von Sicherheitsupdates – werden erst ab 11. Dezember 2027 verbindlich.
Erste Meldepflichten für Hersteller
Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller bestimmter digitaler Produkte schwerwiegende Sicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb vorgegebener Fristen an die zuständigen Behörden melden.
Das Ziel dieser Meldepflichten ist es, Bedrohungen schneller zu erkennen und andere Unternehmen oder Hersteller frühzeitig warnen zu können.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies vor allem, dass sie klare interne Abläufe benötigen:
- Wie werden Sicherheitslücken erkannt?
- Wer bewertet deren Schweregrad?
- Wer meldet einen Vorfall an die zuständigen Behörden?
- Wie werden betroffene Kunden informiert?
- Wie wird der Vorfall dokumentiert?
Viele Unternehmen verfügen bereits heute über Prozesse für Support oder Qualitätsmanagement. Künftig wird es jedoch ebenso wichtig sein, Sicherheitsvorfälle strukturiert zu erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für Betreiber einer klassischen Unternehmenswebsite oder eines gewöhnlichen Webshops ergeben sich daraus in der Regel keine unmittelbaren zusätzlichen Pflichten, solange sie nicht als Hersteller eines digitalen Produkts gelten.
Neue Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte
Mit dem 11. Dezember 2027 gelten sämtliche Anforderungen des Cyber Resilience Acts verbindlich. Hersteller müssen dann nachweisen können, dass ihre Produkte grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen – und dies nicht nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, sondern über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Viele dieser Anforderungen entsprechen bereits heute bewährten Vorgehensweisen in der Softwareentwicklung. Der CRA macht sie jedoch erstmals verbindlich.
Security by Design
Sicherheit soll nicht erst dann berücksichtigt werden, wenn ein Produkt bereits veröffentlicht wurde. Stattdessen müssen Sicherheitsaspekte bereits während der Planung und Entwicklung mitgedacht werden.
Das bedeutet beispielsweise:
- sichere Standardkonfigurationen
- möglichst geringe Angriffsflächen
- sorgfältiger Umgang mit Benutzerdaten
- regelmässige Sicherheitsprüfungen während der Entwicklung
Das Ziel ist, Sicherheitslücken gar nicht erst entstehen zu lassen, anstatt sie später aufwendig beheben zu müssen.
Sicherheitsupdates während des Produktlebenszyklus
Kein digitales Produkt ist vollkommen fehlerfrei. Deshalb verpflichtet der CRA Hersteller dazu, bekannte Sicherheitslücken zeitnah zu beheben und Sicherheitsupdates bereitzustellen.
Benutzer sollen ausserdem klar erkennen können,
- wie lange ein Produkt Sicherheitsupdates erhält,
- welche Sicherheitslücken behoben wurden,
- und wie Updates installiert werden können.
Dadurch erhalten Unternehmen und Endkunden mehr Transparenz und können besser einschätzen, wie lange ein Produkt sicher eingesetzt werden kann.
Schwachstellen erkennen und verwalten
Hersteller müssen künftig Prozesse etablieren, um Sicherheitslücken systematisch zu erfassen und zu bewerten.
Dazu gehört beispielsweise:
- Meldungen von Sicherheitsforschern entgegennehmen
- Schwachstellen dokumentieren
- Risiken bewerten
- Sicherheitsupdates entwickeln
- betroffene Kunden informieren, sofern erforderlich
Ein professionelles Schwachstellenmanagement wird damit zu einem festen Bestandteil des Produktlebenszyklus.
Nachvollziehbare Dokumentation
Der CRA verlangt ausserdem eine technische Dokumentation, welche die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen belegt.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Sicherheitskonzepte
- Risikobeurteilungen
- Informationen zu eingesetzten Komponenten
- Dokumentationen durchgeführter Sicherheitsmassnahmen
- Angaben zur Update-Strategie
Diese Unterlagen dienen nicht nur Behörden, sondern helfen Unternehmen auch dabei, ihre eigenen Prozesse langfristig nachvollziehbar zu dokumentieren.
Verantwortung endet nicht mit der Veröffentlichung
Eine wichtige Neuerung des Cyber Resilience Acts besteht darin, dass die Verantwortung eines Herstellers nicht mit der Veröffentlichung eines Produkts endet.
Hersteller müssen ihre Produkte während der vorgesehenen Nutzungsdauer beobachten, bekannte Sicherheitslücken beheben und angemessen auf neue Bedrohungen reagieren.
Cybersicherheit wird dadurch zu einer dauerhaften Aufgabe und nicht zu einem einmaligen Projektschritt.
Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Auch wenn der Cyber Resilience Act eine Verordnung der Europäischen Union ist, sollten Schweizer Unternehmen das Thema nicht unterschätzen.
Viele Schweizer Softwareunternehmen entwickeln Produkte für Kunden innerhalb der EU oder vertreiben ihre Lösungen europaweit. In solchen Fällen können die Anforderungen des CRA ebenfalls relevant werden.
Wer heute bereits auf strukturierte Entwicklungsprozesse, regelmässige Sicherheitsupdates und eine saubere Dokumentation setzt, schafft eine gute Grundlage für die kommenden Anforderungen.
Wie wir Sie unterstützen können
Cybersicherheit ist kein Thema, das erst durch neue Gesetze relevant wird. Sie bildet bereits heute die Grundlage für stabile und vertrauenswürdige digitale Lösungen.
Deshalb achten wir bei unseren Projekten unter anderem auf:
- den Einsatz aktueller und unterstützter Softwareversionen (Daher die "ständigen" Updates)
- regelmässige Sicherheitsupdates (z.B. mit Wartungsverträgen)
- den Einsatz vertrauenswürdiger Erweiterungen
- eine sichere Hosting-Infrastruktur
- langfristige Wartungs- und Supportkonzepte
- nachhaltige Softwareentwicklung
Sollten zukünftige gesetzliche Anforderungen Ihr Unternehmen betreffen, unterstützen wir Sie gerne dabei, die technischen Auswirkungen zu beurteilen und geeignete Lösungen zu erarbeiten.
Unser Ziel ist es nicht nur, funktionierende Websites und Webshops zu entwickeln, sondern digitale Lösungen, die auch langfristig sicher und zuverlässig betrieben werden können.
FAQ
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Der CRA ist zwar eine EU-Verordnung, kann aber auch Schweizer Unternehmen betreffen. Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern ob digitale Produkte auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden.
Entwickeln oder vertreiben Sie beispielsweise Software, Apps oder digitale Produkte für Kunden innerhalb der EU, sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die neuen Anforderungen fällt.
In den meisten Fällen nein.
Eine klassische Firmenwebsite gilt normalerweise nicht als digitales Produkt im Sinne des Cyber Resilience Acts. Betreiber einer Website werden dadurch nicht automatisch zu Herstellern.
Unabhängig davon empfiehlt es sich selbstverständlich, Websites regelmässig zu aktualisieren und Sicherheitsupdates zeitnah einzuspielen.
Auch ein Webshop fällt in der Regel nicht direkt unter den CRA, sofern Sie lediglich eine bestehende Shopsoftware wie Shopware oder Shopify einsetzen.
Anders kann es aussehen, wenn Sie eigene Plugins, Erweiterungen oder individuelle Softwareprodukte entwickeln und vertreiben.
Hier wird der CRA häufig relevant.
Unternehmen, die eigene Software, Apps, SaaS-Lösungen oder digitale Produkte entwickeln und auf dem europäischen Markt anbieten, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen.
Ob ein konkretes Produkt tatsächlich unter den CRA fällt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.
Nein.
Der CRA verlangt nicht, dass bestehende Software vollständig neu entwickelt wird. Vielmehr müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und während ihres Lebenszyklus angemessen gepflegt werden.
Je früher Unternehmen ihre Entwicklungs- und Wartungsprozesse darauf ausrichten, desto geringer ist der spätere Anpassungsaufwand.
Der Cyber Resilience Act sieht bei schwerwiegenden Verstössen empfindliche Sanktionen vor.
Je nach Art des Verstosses können hohe Geldbussen verhängt werden. Ziel der Verordnung ist jedoch nicht, Unternehmen zu bestrafen, sondern die Sicherheit digitaler Produkte nachhaltig zu verbessern.
Für die meisten Unternehmen dürfte deshalb eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoller sein als eine spätere Reaktion auf neue Anforderungen.
Nicht automatisch.
Viele nicht-kommerzielle Open-Source-Projekte sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Wird Open-Source-Software jedoch im Rahmen eines kommerziellen Produkts bereitgestellt oder vermarktet, können einzelne Anforderungen dennoch relevant werden.
Die genaue Abgrenzung ist teilweise komplex und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Fazit
Der Cyber Resilience Act ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit bei digitalen Produkten. Er verpflichtet Hersteller dazu, Cybersicherheit bereits bei der Entwicklung zu berücksichtigen und ihre Produkte auch nach der Veröffentlichung aktiv zu betreuen.
Für viele Unternehmen mit einer klassischen Website oder einem Webshop besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Entwickeln oder vertreiben Sie jedoch eigene Software, Apps oder andere digitale Produkte, sollten Sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.
Wer heute bereits auf strukturierte Entwicklungsprozesse, regelmässige Sicherheitsupdates und eine saubere Dokumentation setzt, schafft nicht nur gute Voraussetzungen für den CRA, sondern verbessert gleichzeitig die Qualität und Sicherheit seiner Produkte.
Möchten Sie Ihre mehr über den CRA erfahren?
Gerne beraten wir Sie individuell – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.