• Autor: Ebneter Clarissa
  • Kategorie:
    • Künstliche Intelligenz

KI und Daten­schutz im All­tag: Nutzen aber mit Ver­antwortung

Ob Chatbots bei Versicherungen, Robo-Advisor bei Banken, automatische Übersetzungstools oder smarte Assistenten in Arztpraxen – künstliche Intelligenz (KI) ist bei uns endgültig im Alltag angekommen. Doch rechtlich befinden wir uns noch am Anfang: In der Schweiz gilt aktuell das Datenschutzgesetz (DSG) von 2023, basierend auf einem Entwurf von 2020 – also vor dem eigentlichen KI-Boom ab 2022. Spezifische Regelungen für KI fehlen bisher.

Die EU ist einen Schritt weiter und hat den EU Artificial Intelligence Act (kurz: AI Act) veröffentlicht. Dieser ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Er schafft erstmals ein verbindliches Regelwerk für den Umgang mit KI-Systemen, das je nach Risiko gestaffelt ist. Für viele Schweizer Firmen mit EU-Bezug gelten beide Rechtsrahmen gleichzeitig.

Datensicherheit ist kein Nice-to-have – sondern Pflicht

Ein zentrales Thema bei allen KI-Anwendungen ist die Datensicherheit. KI verarbeitet oft hochsensible Daten – etwa Gesundheitsangaben, Kontodaten oder biometrische Informationen. Da viele der führenden KI-Systeme aus den USA oder China stammen, besteht die Gefahr, dass Daten in Länder gelangen, die andere Datenschutzstandards haben. Deshalb gilt: Wer KI-Tools nutzt, muss sicherstellen, dass alle Daten verschlüsselt, durch Firewalls geschützt und nur von autorisierten Personen einsehbar sind. Zugriffsrechte müssen klar definiert sein. Serverräume sollten verschlossen, videoüberwacht und mit Brandschutzsystemen gesichert sein. Und vor allem: Es muss jederzeit nachvollziehbar sein, woher die Daten stammen, wie sie verwendet werden und was mit ihnen passiert.

Generell gilt: Nutzen ja, aber mit Verantwortung

Auch im digitalen Alltag gilt: Der Schutz personenbezogener Daten ist essenziell – besonders bei Berufsgeheimnissen wie dem Bankgeheimnis, Anwaltsgeheimnis oder Arztgeheimnis. Viele Menschen nutzen mittlerweile KI-Anwendungen wie ChatGPT oder automatisierte Assistenten. Dabei wird oft vergessen: Wer personenbezogene Daten Dritter eingibt – etwa Namen, Telefonnummer, AHV Nummern, Kontodaten oder Krankengeschichten –, kann gegen das Datenschutzgesetz verstossen.

So faszinierend KI auch ist – der Schutz der Privatsphäre und vertraulicher Informationen muss immer oberste Priorität haben.

Aktuelles Beispiel: Tesla Fahrzeuge in der Schweiz

Tesla-Modelle verfügen über bis zu acht Kameras, die während der Fahrt sowie im Stand zur Umfelderkennung eingesetzt werden. Im sogenannten Wächtermodus (Sentry Mode) zeichnen die Fahrzeuge ihre Umgebung aktiv auf, sobald eine potenzielle Bedrohung erkannt wird – etwa durch Bewegung oder Annäherung. Die Funktion „Live View“, mit der sich das Kamerabild in Echtzeit aus der Ferne abrufen lässt, ist in der Schweiz deaktiviert, da sie gegen geltendes Datenschutzrecht verstossen würde. Tesla-Besitzern wird daher empfohlen, den Wächtermodus in sensiblen Bereichen – etwa vor Polizeigebäuden oder anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen – deaktiviert zu lassen und sich über lokale Vorschriften zu informieren, um Datenschutzverstösse zu vermeiden. In einigen Kantonen der Schweiz ist es gar verboten einen Tesla vor einem Polizeigebäude zu parken. Die im Fahrzeug integrierten Kameras erfassen die Umgebung und speichern dabei potenziell sensible Bilddaten – ohne dass die gefilmten Personen davon wissen oder ihre Einwilligung geben können. Das betrifft unter anderem Polizeimitarbeitende, verdeckte Ermittler oder Personen im Gewahrsam, deren Identität besonders geschützt werden muss. Eine solche Aufnahme kann unter Umständen gegen das Schweizer Datenschutzgesetz und den Schutz staatlicher Institutionen verstossen. Hinzu kommt, dass die gesammelten Daten nicht vollständig unter schweizerischer Kontrolle stehen. Tesla speichert und verarbeitet gewisse Informationen auf Servern im Ausland – teils in den USA. Und auch dort sind sie nicht zwingend vor unbefugtem Zugriff geschützt: In der Vergangenheit kam es bei Tesla zu einem Datenleck, bei dem interne Informationen wie Mitarbeitendendaten und Geschäftsunterlagen unbefugt nach aussen gelangten.

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nicht ohne Wissen oder ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet oder aufgezeichnet werden – dazu zählt auch das Filmen von Personen. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur verwendet werden, wenn die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat.


Lesen Sie in unserem Blog

  • Künstliche Intelligenz

lesen

  • Künstliche Intelligenz

lesen

  • Künstliche Intelligenz

lesen

  • Know-how
  • Künstliche Intelligenz

lesen

  • Künstliche Intelligenz

lesen

  • Know-how
  • Künstliche Intelligenz

lesen


Sie möchten eine Beratung?

Gerne beraten wir Sie individuell – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.